雅思口语:口语中简单画面的描述
8 J" v* i+ N0 kEhepaare, die gerne verheiratet sind, suchen und finden im günstigen Fall im Laufe der Zeit ihre jeweils eigene Balance zwischen persönlicher Freiheit und Verbundenheit. Ein solches (veränderliches) Gleichgewicht erlaubt freie Kontakte nach außen, das Bewahren eines eigenen Freundeskreises und die Pflege gemeinsamer Kontakte.6 q* q. I. D# g. i
Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. Sie sind wichtig, um der möglichen Gefahr des schleichenden „Verstummens“ zu begegnen. Auch die Balance zwischen Sicherheit und Wandel, zwischen Gewohnheiten und Neuem ist im Gespräch öfters zu hinterfragen.$ P8 X9 C. c; x% ?
Hochzeitsfeier (auch Heirat oder Trauung genannt) beschreibt heute die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Schließung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft.+ @. O8 V/ Q0 C" @& u1 H2 x
In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe. Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut und Bräutigam betrachtet werden.2 l2 \& f9 A& Q6 \" a, u3 j) n
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Morgengabe), so werden zum Beispiel als Zeichen der Eheschließung vor dem Traualtar Ringe der beiden Partner getauscht. Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung.7 j3 {4 p5 o8 P- c8 [: o8 k9 T
Viele unterschiedliche Hochzeitsbräuche gehören zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend
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二、Geschichte考试用书
- j7 q/ w9 t0 {7 y2 u0 ~Im Mittelalter war die formelle Trauung noch nicht Pflicht. Heimliche Verlöbnisse (Matrimonia clandestina) oder so genannte ‚Winkelehen’, die ebenfalls heimlich geschlossen wurden, waren rechtsgültig, aber wegen ihrer Heimlichkeit rechtlich schwer zu handhaben. Nach der Reformation wurde die Ehe erst von protestantischen und weltlichen Obrigkeiten, dann auch von der katholischen Kirche als Schwelle für die Ausübung legitimer Sexualität etabliert. Im katholischen wurde die obligatorische Trauung vom Konzil von Trient im 16. Jahrhundert eingeführt.
) u: q$ m- k' ?" ~Eine formgültige Ehe wurde seit dieser Zeit durch contractio (der Ehevertrag) und consummatio (Vollzug der Ehe) geschlossen. Weil der Vollzug der Ehe zur Rechtsgültigkeit erforderlich war, wurde er unter Zeugen vorgenommen. Da zu dieser Zeit eine Scheidung undenkbar war, musste stattdessen bei Bedarf versucht werden, den Nachweis zu erbringen, dass die Voraussetzungen der Eheschießung fehlerhaft festgestellt worden waren, die Ehe also von vornherein ungültig war.
0 N5 L. ?6 |& m3 IZwischen 1489 und 1770 ist die Trauung per Stellvertreter / Handschuhehe belegt. Das war eine besondere Zeremonie der Trauung in Abwesenheit des Bräutigams. Ein Stellvertreter des Bräutigams (ein Gesandter bzw. Diplomat) vollzog „per procurationem“ dabei formell die Eheschließung.
% J$ d1 t# U' d% s U, M8 g6 ?Vor 1800 waren die meisten Partner bis zum Zeitpunkt der Hochzeit offiziell Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als „Deflorata“ oder gar „Impraegnata“ bezeichnet, und die Trauung fand „auf Verordnung“ bzw. „in der Stille statt“, wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt). |