Das System der Sonderverwaltungszonen
$ Z. `0 p' }7 v- q) m Wenn n?tig, richtet der Staat Sonderverwaltungszonen ein.Das System, das in den Sonderverwaltungszonen herrscht, wird nach den konkreten Verh?ltnissen vom Nationalen Volkskongre? gesetzlich festgelegt. 1. Die administrative und rechtliche Stellung der Sonderverwaltungszonen3 i8 y0 x6 p7 E! W" m" ^- ?% t+ T8 T
A. Die Sonderverwaltungszonen als regionale Verwaltungsgebiete der Volksrepublik China2 B3 I2 L$ E$ y. k+ V, r* H
Das Grundgesetz der Sonderverwaltungszonen wird vom Nationalen Volkskongre? ausgearbeitet.$ t3 ?3 T8 `5 A
Die legislativen Organe der Sonderverwaltungszonen haben das Recht, nach den Bestimmungen des Grundgesetzes und nach dem üblichen Verfahren Gesetze auszuarbeiten, die dem Nationalen Volkskongre? zur Registrierung unterbreitet werden.
4 I" T$ k' _ @7 q Der Verwaltungsdirektor einer Sonderverwaltungszone wird durch Wahlen oder durch lokale Konsultation bestimmt und von der Zentralregierung ernannt." [0 r+ u! \& E h
Die Sonderverwaltungszonen dürfen kein Hoheitsrecht des Staates ausüben. Für ihre ausw?rtigen Angelegenheiten und ihre Verteidigung ist die Zentralregierung zust?ndig.
& l6 M2 v3 N5 S7 x! n Wenn der Nationale Volkskongre? den Kriegszustand oder die Verh?ngung des Standrechts in Hong Kong oder Macao erkl?rt, kann die Zentralregierung durch einen Erla? die aufs ganze Land bezogenen Gesetze in den Sonderverwaltungszonen durchführen.. b, ^: [1 c. q0 u/ w% U3 |
Wenn der Nationale Volkskongre? feststellt, da? ein von den legislativen Organen der Sonderverwaltungszonen ausgearbeitetes Gesetz den betreffenden Bestimmungen des Grundgesetzes nicht entspricht, kann er dieses Gesetz ohne Ab?nderung zurückweisen. Damit wird das zurückgewiesene Gesetz au?er Kraft gesetzt.
# M( K" R" d' x7 O3 H* { Die Sonderverwaltungszonen arbeiten Gesetze aus, um jede Art von Aktivit?ten im Sinne von Landesverrat, Spaltung des Staates, Anstiftung zu einer Rebellion, Sturz der Zentralregierung und Auskundschaften von Staatsgeheimnissen zu unterbinden sowie ausl?ndischen politischen Organisationen und Vereinigungen jede politische T?tigkeit in den Sonderverwaltungszonen und politischen Organisationen und K?rperschaften in den Sonderverwaltungszonen die Herstellung von Kontakten zu ihnen zu verbieten.
& _ n+ D# F. {; P. E: w B. Weitgehende Autonomie
2 A) ?, N% N4 W' q Das politische, wirtschaftliche und kulturelle System in den Sonderverwaltungszonen ist anders als auf dem chinesischen Festland.Die vom Nationalen Volkskongre? und dessen St?ndigem Ausschu? ausgearbeiteten Gesetze gelten nicht für die Sonderverwaltungszonen, abgesehen von jenen, welche die Landesverteidigung, die ausw?rtigen Angelegenheiten, die Einheit des Landes und die territoriale Integrit?t betreffen, sowie von sonstigen nicht im Rahmen der Autonomie der Sonderverwaltungszonen stehenden Gesetzen.2 [: m% J- u/ w
Die Zentralregierung und die ihr unterstehenden Organe, die Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte mischen sich nicht in die Angelegenheiten der Sonderverwaltungszonen ein, die im Rahmen ihrer Autonomie sind.
! _+ b, O8 p2 P+ B) Q( A* V Die legislativen Organe und die Regierungen der Sonderverwaltungszonen setzen sich aus Ortsans?ssigen zusammen.
! ^' H; m; ]2 o! r+ ?1 P3 ? Die legislativen Organe der Sonderverwaltungszonen haben das Recht, Gesetze auszuarbeiten, abzu?ndern bzw. au?er Kraft zu setzen, vorausgesetzt, da? dies ihrem Grundgesetz nicht widerspricht.Die Sonderverwaltungszonen besitzen die judikative Gewalt und die endgültige Urteilsgewalt.
1 Y9 c) N5 S: b% }# p; O Die Finanzeinnahmen der Sonderverwaltungszonen werden nicht an die Zentralregierung abgeführt, die ihrerseits auch keine Steuern in den Sonderverwaltungszonen erhebt.( r; U* X9 m" Q0 `
Die Sonderverwaltungszonen dürfen in ihrem eigenen Namen wirtschaftliche und kulturelle Verbindungen mit verschiedenen L?ndern, Regionen und internationalen Organisationen beibehalten und entwickeln, bilaterale und multilaterale Abkommen bezüglich Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik unterzeichnen, inoffiziellen internationalen Organisationen beitreten und Visa für Ein- und Ausreisen in und aus den Zonen ausstellen.
# o; H0 C; }/ \% Q 2. Das politische System der Sonderverwaltungszonen |