Das System der regionalen Autonomie der Nationalit?ten5 z$ O5 h" `# m6 W) l
Dieses System bedeutet, da? unter der einheitlichen Führung des Staates in den von einer oder mehreren nationalen Minderheiten konzentriert bewohnten Gebieten oder Regionen autonome Organe eingerichtet werden und die nationalen Minderheiten dort Herren über ihre Regionen sind und die lokalen Angelegenheiten selbst verwalten.
' s# b* z6 u4 D; C# c Die administrative Stellung der Regionen mit nationaler Autonomie h?ngt prinzipiell von deren geographischer Ausdehnung und Bev?lkerungszahl ab. Ein autonomes Gebiet steht mit einer Provinz auf derselben Ebene, ein autonomer Bezirk mit einer Stadt der regionalen Ebene und ein autonomer Kreis mit einem Kreis auf derselben Ebene.
; h, r/ k1 w* u$ S6 i 1. Die Organe der Selbstverwaltung der Regionen mit nationaler Autonomie und deren Stellung+ n- S" e# [# R5 q: {% [
A. Die Organe der Selbstverwaltung der Regionen mit nationaler Autonomie
8 ?9 [$ k/ S# n7 z9 m1 W3 D3 j6 D Sie sind die Volkskongresse und Volksregierungen sowie die Volksgerichte und Volksstaatsanwaltschaften der autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und autonomen Kreise.
9 O! R( \# t. q" q8 ?% Q* m Die Zusammensetzung und Arbeit der Organe der Selbstverwaltung der Regionen mit nationaler Autonomie sind gem?? der Verfassung und dem Gesetz in den Autonomie-Vorschriften oder in spezifischen Vorschriften festgelegt.
, @& u" l: F2 n4 ?) b6 ?) | B. Die administrative Stellung der Organe der Selbstverwaltung der Regionen mit nationaler Autonomie
# O7 b* Z+ h. P. a3 ~2 A( z" N, o6 w Diese Organe praktizieren das System der Volkskongresse.( F% S* G' r" u% J' E
Die Volksregierungen der Regionen mit nationaler Autonomie sind den Volkskongressen der jeweiligen Ebene und den Organen der Staatsverwaltung der n?chsth?heren Ebene verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In der Zeit zwischen den Tagungen der Volkskongresse der jeweiligen Ebene sind sie deren St?ndigen Ausschüssen verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
, D, }. w! Y! W/ L" U2 i Die Volksregierungen der Regionen mit nationaler Autonomie sind Organe der Staatsverwaltung unter der einheitlichen Führung des Staatsrats und unterstehen ihm.
P& [ {6 W+ \: z1 g9 T+ M! U Die Organe der Selbstverwaltung der Regionen mit nationaler Autonomie führen das System der vollen Verantwortlichkeit des Vorsitzenden des autonomen Gebiets, des Vorstehers des autonomen Bezirks und des Vorstehers des autonomen Kreises durch. Diese leiten die Volksregierungen der jeweiligen Ebenen.; C3 h) A' \; z2 V- v8 j% \2 a8 p
2. Die Selbstverwaltungsrechte der Regionen mit nationaler Autonomie
^0 \, e, I z+ n% t# w& V A. Die nationalen Besonderheiten der Selbstverwaltungsorgane der Regionen mit nationaler Autonomie
6 w# {; n& E' Z, S/ Q (1) Die Vorsitzenden der autonomen Gebiete sowie die Vorsteher der autonomen Bezirke und Kreise werden von Bürgern aus den Nationalit?ten, die die regionale Autonomie ausüben, gestellt. Die ?mter der Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden der St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse werden von Bürgern aus den Nationalit?ten, die dort die regionale Autonomie ausüben, bekleidet.- T7 B7 R1 X% d2 z
(2) Au?er den Abgeordneten der Nationalit?t oder der Nationalit?ten, die in einem Verwaltungsgebiet die regionale Autonomie ausüben, sind andere in demselben Gebiet ans?ssige Nationalit?ten ebenfalls berechtigt, angemessen in den Volkskongressen der verschiedenen Ebenen vertreten zu sein. Eine nationale Minderheit mit geringer Bev?lkerung soll angemessen bevorzugt werden, was die Zuteilung der Zahl der Abgeordneten und deren Anteil an der Bev?lkerung anbelangt. \/ f3 H& o5 | c
(3) Die ?mter der Volksregierungen der Regionen mit nationaler Autonomie und der ihnen unterstehenden Arbeitsorgane sollen m?glichst mit mehr Bürgern aus nationalen Minderheiten besetzt werden. Kader aus nationalen Minderheiten, die den Voraussetzungen genügen, sind zu bevorzugen.8 d. l8 q- t7 Q: Y( F
Wenn die Bev?lkerungszahl einer Nationalit?t in einem Gebiet mit nationaler Autonomie 50% der gesamten Bev?lkerung betr?gt, soll der Anteil ihrer Kader entsprechend hoch sein. Wenn der Anteil ihrer Bev?lkerungszahl unter 50% der gesamten Bev?lkerung liegt, so soll der Anteil ihrer Kader h?her als der Anteil ihrer Bev?lkerung sein.
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) v! U2 L0 K. L) X% e B. Die autonomen Rechte der Organe der Selbstverwaltung der Regionen mit nationaler Autonomie |