</p> Hauptabteilungs- und Büroleiter sowie Inspekteur: 5. bis 7.
8 }. B. T( A ~9 {' O Rangstufe;
4 ]' K" c# H" q( i& L Stellvertretender Hauptabteilungs- und Büroleiter sowie Assistierender Inspekteur: 6. bis 8. Rangstufe;+ J/ v2 H6 I! Z1 p1 f8 {; X4 {
Abteilungsleiter, Kreisvorsteher und Untersuchungsbeauftragter: 7. bis 10. Rangstufe;! `- S0 @9 [: y. V
Stellvertretender Abteilungsleiter und Stellvertretender Kreisvorsteher sowie Assistierender Untersuchungsbeauftragter: 8. bis 11.
- |8 B- ?4 e1 U( C Rangstufe;& H% L- {8 K+ s! B' G( g$ o% D
Unterabteilungsleiter, Gemeindevorsteher und Chefmitarbeiter: 9. bis 12. Rangstufe;
/ E8 }4 B9 P8 G8 K. F" Q9 L Stellvertretender Unterabteilungsleiter, Stellvertretender Gemeindevorsteher und Chefmitarbeiter: 9. bis 13. Rangstufe;
+ Y1 C9 H8 [4 w. ]' @ Mitarbeiter: 9. bis 14. Rangstufe;% E4 H/ k6 [1 A; p: b0 |7 N; E
Sachbearbeiter: 10. bis 15. Rangstufe.# W2 T. ]$ l! d$ c
(2) Anstellung, Ernennung, Absetzung und Ausbildung8 }. h! Z) X+ S5 y0 f$ `' m
--Anstellungssystem% |3 G1 t* z7 r% b8 |' [6 A1 R$ \# P
Es umfa?t die Regelungen, nach denen man durch Prüfung und Kontrolle ?ffentlich Bedienstete der staatlichen Verwaltungsorgane auf nicht führende Posten vom Rang eines Chefmitarbeiters abw?rts ausw?hlt.
1 ^$ e6 ~( O' |7 T, }3 x --Anstellungsverfahren
9 h8 r. Q% K' z/ E1 C Die Personalabteilung der Regierung mu? vor der Aufnahmeprüfung im gesetzlichen Rahmen die Bestimmungen für die Prüfung der Staatsangestellten ver?ffentlichen und die Qualifikation der Personen, die sich zur Prüfung melden, prüfen. Diejenigen, die den Prüfungsbestimmungen genügen, unterzieht man einer ?ffentlichen Eignungsprüfung, einer nochmaligen Kontrolle und einer umfassenden überprüfung. Auf dieser Grundlage erstellt man eine Namenliste der anzustellenden Personen, um sie den Personalabteilungen der Regierungen von der in Bezirke unterteilten Stadtebene aufw?rts zur überprüfung und Billigung vorzulegen. Danach wird die Aufnahmebest?tigung mitgeteilt. Es erfolgt eine Anstellung auf Probe. Wer die Probe erfolgreich besteht, wird offiziell angestellt.8 j1 H2 A$ a, V0 S
--Ernennungs- und Absetzungssystem
) K1 s# g# n# L, i Dies sind die Regelungen für die Ernennung und Absetzung der Staatsangestellten.
: i, e! `9 e& N9 k: _8 f Ernennung: Die Staatsorgane ernennen die Staatsangestellten bestimmter ?mter nach gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren .
- B2 W1 E# O. J- Y Absetzung: Die Staatsorgane, die zu Ernennung und Absetzung erm?chtigt sind, entheben Staatsangestellte ihrer ?mter. Sie erlassen die Absetzungsanordnung und ver?ffentlichen sie in einem bestimmten Kreis.; F. A: ~! U; H9 o H: s3 ~1 w
Ausbildung: Es gibt eine Ausbildung für Anf?nger, eine Berufsausbildung und eine fachliche Ausbildung.
* p; C7 w B# }2 v, ] (3) Bewertung, Auszeichnung und Disziplin5 D; Y8 N# V7 k4 A- V; x7 P6 t
--Kontrolle: Die Organe der Staatsverwaltung oder deren Chefs unterziehen im Rahmen ihrer Kompetenzen die ihnen unterstehenden Staatsangestellten einer allseitigen Kontrolle und überprüfung und geben ihre Einsch?tzung.1 N3 ~ J0 C6 X5 v: {* D) q
Es gibt eine t?gliche und eine Jahreskontrolle und -bewertung+ N. [- O2 L) f+ i" p
--Auszeichnung: Die Staatsangestellten werden für erfolgreiche Arbeit, Verdienste und Beitr?ge sowie hervorragende Taten ausgezeichnet und belohnt.- ~3 j d' I, t7 w: b2 W
Es gibt Auszeichnungen und Verdienstorden der 3., 2. und 1. Klasse und die Verleihung von Ehrentiteln.
5 C! o- \2 H2 T& B7 m8 B2 t Die ausgezeichneten Staatsangestellten erhalten darüber hinaus Geldpr?mien, Sachpreise oder eine Lohnstufensteigerung.
$ c+ q! Z2 ~9 J' U0 f( _0 b# Q --Disziplin und Bestrafung
0 S1 g; o( r; d: l; F Denjenigen Staatsangestellten, die gegen die Disziplin versto?en, wird eine administrative Strafe erteilt.4 S5 D/ N; G8 ~) j. {) ^
Es gibt sechs Arten von administrativen Strafen: Verwarnung, Eintragung eines Fehlers in die Personalakte, Eintragung eines gro?en Vergehens in die Personalakte, Herabsetzung im Dienstrang ,# E X+ A7 o ?9 f) Z$ p- s6 @
Amtsenthebung und Entlassung.
% I7 S6 d0 b. P+ Z& n9 e5 Y6 b Derjenige, der seines Amtes enthoben ist, wird zugleich im Dienstrang und der Gehaltsstufe herabgesetzt.0 |2 z- e3 P6 B" R- d. `1 Z" j
(4) Bef?rderung, Degradierung, Austausch und Beurlaubung
& J: o0 b- S4 o8 D( i; y& L --Bef?rderung und Degradierung: Die Staatsangestellten werden in ein h?heres Amt bef?rdert oder zu einem niedrigeren Amt degradiert.
& D1 W1 `3 h% e5 b- I- ~ Bef?rderung: Sie umfa?t die Steigerung des Jahresgehalts, die Bef?rderung durch Prüfung und aufgrund von Verdiensten.
/ b" b) |! h7 G }0 x. z8 e1 n$ X. ?
Staatsangestellte mit erfolgreicher Arbeitsleistung und hervorragenden Beitr?gen k?nnen ohne Beschr?nkung durch Dienstalter und andere Voraussetzungen in einen h?heren Rang bef?rdert werden. |