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[雅思口语] 雅思口语:口语方面的问题如何进行回答

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发表于 2012-8-14 21:27:43 | 显示全部楼层 |阅读模式
雅思口语:口语方面的问题如何进行回答
+ H; e# ?. ?7 F3 ~% pIn Deutschland gilt seit 1875 die obligatorische Zivilehe, was heißt, dass nur verheiratete Paare zur „Trauung“ in die Kirche dürfen. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 67 des Personenstandsgesetzes.
2 q# M0 i- r- e/ pEine Sonderform der Eheschließung war die Ferntrauung, die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte.% Y% h; d' l; L) M+ g
Während der Teilung Deutschlands bestand die Sozialistische Eheschließung. Sie war ein staatlich verordneter Festakt in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR).5 i8 _/ ?( u0 L4 z) k0 u
Bis Juli 1998 war es nötig, vor der Trauung ein Aufgebot zu bestellen, weil man meinte, so etwaige Ehehindernisse aufdecken zu können; diese Funktion wurde mit der Zeit aber ohnehin von den Standesämtern bereits im Vorfeld übernommen' ?8 Y- L( l1 ]  y$ e
三、Begriffliches
5 a( z* @+ c) P! [3 c! ~" aHochzeit/ Y/ W6 q' Z2 A9 X3 p
Die Vorsilbe „Hoch“ bzw. ihre Wurzel „hu“ bedeuten soviel wie schwellen, wachsen und schwanger sein. Früher wurde der Begriff für jede hohe Feier verwendet Er kommt vom mittelhochdeutschen hÌhzót (hÌhgezót) und vom althochdeutschen hÌhzit. Bis ins späte Mittelalter waren damit hauptsächlich die vier christlichen Jahresfeste Ostern, Pfingsten, Allerheiligen und Weihnachten gemeint, es konnte aber auch weltliche Feste bezeichnen. Hochzeit ist ein Begriff, der ursprünglich „Festzeit“, also jedes hohe christliche Fest (auch die Eheschließung) bezeichnete, sich aber auf die Bedeutung „Eheschließung“ reduziert hat. Er betont die Ausdrucksformen der Feierns anlässlich der Heirat oder Verpartnerung.
' C& Z7 C6 C1 D' xHeirat% ?# n+ b6 T' w& I
Das Wort Heirat leitet sich von althochdeutsch hīrāt ab und ist ein Kompositum, das sich aus zwei Wurzeln zusammensetzt. Die Silbe hei- geht auf germanisch *hīwa[n] („Haus“, „Hausgemeinschaft“) zurück, das von der indogermanischen Wurzel *kei („liegen“, hier in der Bedeutung „Lager“, „sich niederlassen“) abgeleitet wird, aus der sich auch die Wörter um lat. civis („Hausgenosse“, „Bürger“) und dt. Heim ableiten. Die Silbe -rat ist mit raten und reden verwandt und bezeichnete ursprünglich „Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind“, dann die „Besorgung“ dieser Mittel, schließlich auch „Fürsorge“. Zunächst bezeichnete mittelhochdeutsch der hîrât (maskulinum) den geordneten ehelichen Hausstand oder eben Hausrat und erst später die Eheschließung und Vermählung.+ ~1 ]3 n5 i  T: c
Der Begriff Heirat / heiraten wird vom Lesben- und Schwulenverb转自:考试网 - [Examw.Com]and in Deutschland (LSVD) und von Journalisten auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet. Entschiedene Gegner der rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlicher Paare, wie Wüstenstrom lehnen diese Bezeichnung als „falsch“ ab: t2 c4 V6 H& x! S" ^
Verheiratet- K+ F$ O6 |  ^
Das Adjektiv „verheiratet“ ist der juristische Ausdruck für den Familienstand von Ehepartnern. Verheiratet zu sein ist einer von verschiedenen möglichen Familienständen. Der Begriff ist vom Verb „heiraten“ grammatikalisch abgeleitet, wird aber nur auf Eheleute, nicht aber auf Lebenspartner angewandt.
. E* e  s5 ~" ^$ c4 T# f: B# IVerpartnerung
: d& _( ~9 N# l$ x, D* B% H& NZur Klarstellung oder zur Abgrenzung vom Eingehen der Ehe, wird unter anderem vom LSVD der Begriff Verpartnerung verwendet. Auch das deutsche Recht kennt neben den Familienständen ledig, verheiratet, verwitwet und geschieden noch einen weiteren, vom Gesetzgeber allerdings nicht näher bezeichneten, Familienstand für Personen, die in der Lebenspartnerschaft leben.1 ]  D) |6 A. ~' F$ q
Trauung$ q3 H9 l8 h6 A# z0 z" A
Nach dem deutschen Wörterbuch der Gebrüder Grimm kommt das Wort Trauung von Treue wie etwa auch in Vertragstreue und von Vertrauen, wie etwa das Vertrauen der Brautleute ineinander. Es bekam schon früh seine Bedeutungsfülle für den persönlichen Akt des Vertrauens von Braut und Bräutigam, die Zeremonie sowie den rechtlichen Akt der Eheschließung. Der Begriff Trauung ist etwa seit dem 13. Jahrhundert belegt und meint ursprünglich das „Anvertrauen“ einer Frau an den Ehemann. Heute bezeichnet es vor allem das Ritual der Eheschließung als solches, auch in Form einer kirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen Feier. Die Trauung ist der wichtige Akt, der bei einer Heirat vollzogen wird. Durch ihn werden die Partner vermählt. Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung, wobei letztere keine rechtliche Relevanz erlangt.
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